LAUFFieber Laufanalyse
Bericht vom 02.04.2026

Laufanalyse: Patientin Katrin und ihre Fußbeschwerden

Erfahren Sie mehr über die Laufanalyse von Katrin und die Herausforderungen bei der Diagnose ihrer Fußbeschwerden.

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Thema: Laufanalyse
Laufanalyse Fußbeschwerden Orthopädie Biomechanik Gesundheit

Bericht zum Sachverhalt: Patientin Katrin

Heute kontaktierte mich Katrin, um das weitere Vorgehen bezüglich ihrer Fußbeschwerden zu besprechen. Sie hatte zuvor ihren behandelnden Arzt aufgesucht, mit dem Ziel, eine fundierte Diagnose sowie eine Verordnung für orthopädische Einlagen zu erhalten.

Der Verlauf des Termins wirft jedoch Fragen auf: Der Mediziner erklärte der Patientin gegenüber, dass er selbst keine Diagnose stellen könne. Stattdessen verwies er sie unmittelbar an einen Orthopädietechniker der Firma Wolf, mit dem die Praxis kooperiere. Erst dort solle die genaue Bestimmung des Krankheitsbildes – in diesem Fall ein offensichtlicher Knick-Senk-Fuß – erfolgen.

Dieser Vorgang ist gleich in zweifacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen irritiert die fachliche Zurückhaltung: Es stellt sich die berechtigte Frage, warum nach einem zwölfsemestrigen Medizinstudium die Feststellung einer orthopädischen Standarddiagnose an einen externen Handwerker delegiert wird. Zum anderen berührt dieses Vorgehen rechtliche Grauzonen.

Zur Frage der Neutralität und Zusammenarbeit:

Grundsätzlich gilt im deutschen Gesundheitswesen das Gebot der herstellerneutralen Beratung sowie das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt oder Vorteil. Gemäß § 31 des Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) ist es Medizinern untersagt, Patienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte Leistungserbringer (wie Sanitätshäuser) zu verweisen. Die freie Wahl des Hilfsmittelanbieters muss für den Patienten stets gewahrt bleiben.

Zwar ist eine fachliche Kooperation im Sinne einer integrierten Versorgung theoretisch möglich, doch darf diese niemals die Objektivität des Arztes einschränken oder den Anschein einer wirtschaftlichen Abhängigkeit erwecken. Wenn ein Arzt behauptet, keine Diagnose stellen zu können, um den Patienten direkt in die Arme eines spezifischen Partners zu leiten, bewegt er sich am Rande der berufsrechtlichen Zulässigkeit. Die Neutralitätspflicht dient primär dem Patientenschutz, um eine rein medizinisch indizierte Behandlung ohne kommerzielle Hintergedanken zu gewährleisten.

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